Geburts-
schaden
Aufklärungs-
fehler
Behandlungs-
fehler
Medizinprodukt-
haftung
Arzneimittel-
haftung
Unfall-
versicherung
Geburts-
schaden
Aufklärungs-
fehler
Behandlungs-
fehler
Medizinprodukt-
haftung
Arzneimittel-
haftung
Unfall-
versicherung
Der Patient verbindet mit einem Arzneimittel die Erwartung, gesund zu werden. Bleibt die erhoffte Wirkung aus, mag dies noch hinnehmbar sein. Fügen die Inhaltsstoffe jedoch Schmerzen, Leiden oder gesundheitliche Schäden zu, stellt sich die Frage der Haftung. Bei deren Beantwortung kommen dem Geschädigten gesetzliche Vermutungen und Auskunftsansprüche gegen den pharmazeutischen Unternehmer zugute.
Der Patient verbindet mit einem Arzneimittel die Erwartung, gesund zu werden. Bleibt die erhoffte Wirkung aus, mag dies noch hinnehmbar sein. Fügen die Inhaltsstoffe jedoch Schmerzen, Leiden oder gesundheitliche Schäden zu, stellt sich die Frage der Haftung. Bei deren Beantwortung kommen dem Geschädigten gesetzliche Vermutungen und Auskunftsansprüche gegen den pharmazeutischen Unternehmer zugute.